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Die Haltung
Bevor du dir einen oder mehrere Leopardgeckos anschaffst, solltest du dich unbedingt über die Haltungsbedingungen informieren!
Ich kann nur jedem das Buch "Leopardgeckos" von Grießhammer & Kohler empfehlen!! Auch wenn man schon einige Zeit Geckohalter ist, gibt es immer wieder Situationen, in denen dieses Buch einem gute Dienste leistet! Wenn der neue Gecko bei dir eingezogen ist, solltest du ihn in Quarantäne setzen! Einige Krankheiten, die den Gecko befallen können, treten erst auf, wenn das Tier starkem Stress ausgesetzt war. Z. B. der Umzug in (d)ein neues Zuhause.... Um sicher zu sein das deine bereits vorhandenen Tiere nicht infiziert werden ist eine Quarantäne unumgänglich! Für das Quarantäneterrarium genügt es wenn du Küchenpapier oder Kosmetiktücher als Bodengrund verwendet. Ein Spot über dem Terrarium sorgt für genug Wärme, eine feuchte Höhle im warmen und eine normale im kälteren Bereich, ein Napf mit Wasser und einer mit Sepia Schale reichen als Einrichtung aus. In den ersten Wochen bei dir Zuhause solltest du dringend Kotproben zu einem anerkannte Institut schicken und untersuchen lassen z.B. Uni Wien, Dr. Biron in Düsseldorf oder Exomed (passende Adressen findest du unter Links). Erst wenn mind. 2 Proben nagativ auf Parasiten und Cryptosporidien getestet worden sind kannst du dein neues Tier in das Endterrarium setzen. Ein Einzeltier oder direkt eine ganze Gruppe? Eine Einzelhalung ist immer möglich. Bei der Gruppenhaltung muß darauf geachtet werden, dass auf keinen Fall mehr als 1 Männchen in der Guppe ist. Zwei Männchen würden sich so stark bekämpfen, dass nicht selten eins der Tiere stirbt. Die Paarhaltung (also 1 Männchen und 1 Weibchen) ist auch nicht empfehlenswert! Das Geckomännchen würde durch seinen gesteigerten Sexualtrieb das Weibchen zu sehr unter Stress setzen. Sollte die Paarhaltung ein Dauerzustand sein, kann der dadurch enstandene Stress für das Weibchen fatale Folgen haben. Für einen Liebhaber und Geckoneuling ist die Haltung einer reinen Weibchengruppe die beste Lösung. Tierschutzgesetz § 2: Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen |
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